Die Digitalisierung der Arbeitswelt und die Mediatisierung sämtlicher Gesellschaftsbereiche fordert Modernisierungs- und Qualitätsentwicklungsarbeiten für die Berufsbildung. Sogenannte „Computerkenntnisse“ von Schülerinnen und Schülern, von Auszubildenden und dem (betrieblichen) Ausbildungspersonal rücken entsprechend in den Blickpunkt der berufsbildungspolitischen Diskussion. Was aber sind „grundlegende Computerkenntnisse“ und in welchem Verhältnis stehen sie zur „Medien- und IT-Kompetenz“? Gegenwärtig gibt es hierfür weder Mindestanforderungen noch eine allgemein anerkannte Definition. Die vorliegende synoptische Zusammenfassung dieser Begrifflichkeiten hat es ermöglicht, einen begründeten Definitionsvorschlag für berufliche „Medien- und IT Kompetenz“ zu erarbeiten, auf dessen Grundlage nun entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote zur Förderung beruflicher Medien- und IT Kompetenz erarbeitet werden können.