Master M.Ed. Lehramt an berufsbildenden Schulen – Technik

Überblick und Vorgaben

Im Master of Education werden als Pflichtfach die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Informationstechnik, Metalltechnik sowie Fahrzeugtechnik angeboten. Für die Zulassung zum M.Ed.-Studium wird entweder der Abschluss des B.Sc. Berufliche Bildung oder ein (einschlägiges) Ingenieur- bzw. Informatikstudium auf Bachelor-Niveau vorausgesetzt. Weitere Voraussetzungen sind der Zulassungsordnung zu entnehmen.

Als zweites Unterrichtsfach sind derzeit zugelassen: Chemie, Deutsch/Germanistik, Englisch/English-Speaking Cultures, Mathematik, Physik und Politikwissenschaften. Das Studium führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss, der mit der Verleihung des akademischen Grades »Master of Education« (M. Ed.) endet.

Zulassungsvoraussetzungen

Hier ein Ausschnitt aus der Zugangsordnung (siehe rechts):

Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss mit Studienleistungen imUmfang von mindestens 180 Leistungspunkten (Credit Points = CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS).

Der Abschluss muss auf einen Master of Education-Studiengang hinführen, mit dem die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt an berufsbildenden Schulen (Sekundarstufe II, berufliche Fächer) vermittelt werden. Ein Abschluss kann anerkannt werden, soweit keine wesentlichen Unterschiede im Sinne von §56 BremHG bestehen.

Vorausgesetzt wird ein Bachelorabschluss in einem der folgenden Studiengänge oder einem Studiengang, der keine wesentlichen Unterschiede in Inhalt, Umfang und  Anforderungen zu jenen erkennen lässt:

  • Berufliche Bildung (in einer einschlägigen Fachrichtung wie Elektrotechnik, Informationstechnik, Metalltechnik oder Fahrzeugtechnik);
  • Gewerblich-Technische Wissenschaften (in einer einschlägigen Fachrichtung wie Elektrotechnik, Informationstechnik, Metalltechnik oder Fahrzeugtechnik);
  • Ingenieurwissenschaften: Einschlägig für die Fachrichtung Elektrotechnik sind z. B. Elektrotechnik, Energietechnik, Automatisierungstechnik, Mechatronik; einschlägig für die Fachrichtung Informationstechnik sind z. B. Informationstechnik, Kommunikationstechnik, Informatik; einschlägig für die Fachrichtung Metalltechnik sind z. B. Maschinenbau, Verfahrenstechnik, Produktions- oder Fertigungstechnik, Mechatronik; einschlägig für die Fachrichtung Fahrzeugtechnik sind z. B. Fahrzeugtechnik, Landmaschinentechnik.
  • Einschlägige fachpraktische Tätigkeiten im Umfang von mindestens 6 Monaten. Die Anforderungen an diese Tätigkeiten sind der „Richtlinie für die Anerkennung fachpraktischer Tätigkeiten gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen (Lehramtstyp 5)“ in der jeweils aktuellen Fassung zu entnehmen.

Zulassungsvoraussetzungen Zweitfächer

Für das Studienfach Englisch werden Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder mindestens 11 Punkte im Fach Englisch als fortgeführte Fremdsprache im Abiturzeugnis vorausgesetzt. Der Nachweis ist beizulegen. Der Nachweis entfällt für Bewerberinnen und Bewerber, die schon zu Beginn ihres Bachelorstudiums an der Universität Bremen einen entsprechenden Nachweis erbracht haben.

Für das Studienfach Politik werden Englischkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Der Nachweis ist beizulegen. Der Nachweis entfällt für Bewerberinnen und Bewerber, die schon zu Beginn ihres Bachelorstudiums an der Universität Bremen einen entsprechenden Nachweis erbracht haben.

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